Über seine 31 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der Anwaltverein Stellung zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechtsstaatliche Maßstäbe und anwaltliches Know-how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel. Rechtsanwälte benötigen Kommunikation, Kooperation, Fortbildung, Spezialisierung und neue Denkanstöße. Ein Forum hierfür stellen die unter dem Dach des DAV bestehenden 29 Arbeitsgemeinschaften. Diese vermitteln in zahlreichen Veranstaltungen nicht nur Spezialwissen zu bestimmten Rechtsgebieten, sondern bieten auch interessante Möglichkeiten des wechselseitigen Austauschs zwischen den im betreffenden Rechtsgebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen.

UNSERE ANWÄLTE BILDEN SICH PERMANENT FORT
Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein die Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Die Bescheinigung zeigt auf, in welchen Bereichen sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und schafft damit für die Mandanten Transparenz.

Herr Rechtsanwalt Dälken und Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken sind Inhaber der Fortbildungsbescheinigung.