Haftung in der GmbH2024-06-16T20:54:38+02:00

HAFTUNG IN DER GMBH

Ihre Anwälte im Bereich der Geschäftsführerhaftung in Lingen (Ems), Münster und Georgsmarienhütte sowie bundesweit

Bei der Organhaftung sind wir erfahren, vor allem bei der Insolvenzverschleppungshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO sowie auch im Bereich der Haftung nach § 15b InsO, § 43 GmbHG und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB. Dabei kennen wir beide Seiten und beraten in Lingen (Ems), Münster und Georgsmarienhütte sowie bundesweit sowohl GmbH-Geschäftsführer also auch Insolvenzverwalter und führen für sie Prozesse vor den Landgerichten.

Rechtsanwalt Florian Dälken ist Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und berät Geschäftsführer und Gesellschafter in der Unternehmenskrise, vor allem im Vorfeld der Insolvenz oder während des eröffneten Insolvenzverfahrens. Über erhebliche Erfahrungen verfügen wir dabei im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Prozessführung vor den Landgerichten, insbesondere im Bereich der Geschäftsführerhaftung.

Geschäftsführer sind während ihrer Amtszeit umfangreichen gesetzlichen Pflichten unterworfen. Verstöße gegen die Regeln können zu persönlicher Haftung führen, insbesondere auf Grundlage von § 15b InsO, § 43 GmbHG und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB.

GmbH-Geschäftsführer können auch von Dritten außerhalb der GmbH haftbar gemacht werden, insbesondere bei Verstößen gegen Rechtsscheingrundsätze oder Deliktsrecht. Im Steuerrecht besteht oft eine persönliche Haftung nach § 69 AO, wenn Steuern aufgrund des Verschuldens des Geschäftsführers nicht gezahlt werden. Im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge droht eine Haftung, wenn Geschäftsführer als Arbeitgeber die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht abführen. Verstöße in diesem Bereich können strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben; das gilt auch beim Vorliegen von Scheinselbständigkeitsproblematiken.

Die in der Praxis häufigsten Haftungsgefahren dürften aber von Insolvenzverwaltern ausgehen, die im Falle der GmbH-Insolvenz Haftungsansprüche auf Grundlage von § 15b InsO wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung gegen den GmbH-Geschäftsführer geltend machen. In diesem Bereich verfügen wir über erhebliche Erfahrungen und zwar sowohl bei der Vertretung von GmbH-Geschäftsführern (auch auch im Zusammenhang mit D&O-Versicherern) als auch bei der Vertretung von Insolvenzverwaltern. Wir kennen bei derartigen Konflikten also beide Seiten und haben so einen umfassenden Blick auf die typischen Interessenlagen bei Streitigkeiten im Bereich der Organhaftung.

Professionelle Rechtsberatung können Sie vor allem zu folgenden Fragen von uns erwarten:

  • Präventive Beratung zur Vermeidung von Haftungsgefahren für Gesellschafter und Geschäftsführer; insb. in der Unternehmenskrise; Entwicklung von Strategien im Bereich Asset Protection
  • Abwehr von persönlichen Haftungssprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer und -Gesellschafter, die durch Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (z.B. aufgrund § 15b InsO sowie § 43 GmbHG)
  • Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer im Auftrag von geschädigten Gesellschaftsgläubigern (insb. gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 a InsO und § 263 StGB sowie § 266 StGB; § 826 BGB)
  • Abwehr von Haftungsinanspruchnahmen durch das Finanzamt (insb. gem. §§ 191, 69, 34 AO)
  • Prüfung der Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO sowie der Überschuldung nach § 19 InsO
  • Rangrücktritte im Bereich der Prüfung der rechnerischen und insolvenzrechtlichen Überschuldung
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen und gerichtlichen Organhaftungsklagen gegen Geschäftsführer, auch in Zusammenarbeit mit D&O-Versicherern
  • Verteidigung von Geschäftsführern gegen strafrechtliche Vorwürfe in Zusammenhang mit GmbH-Insolvenzen
  • Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern bei Unternehmensinsolvenzen
  • Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern im Bereich der Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen

Sie sind GmbH-Geschäftsführer, Gesellschaftsgläubiger oder Insolvenzverwalter und brauchen Unterstützung im Bereich der Organhaftung ? Wir stehen an Ihrer Seite! Fragen Sie gerne unverbindlich an.

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IHR ANSPRECHPARTNER

Sanierung bei Julius Frilling GmbH & Co. KG

Florian Dälken
Rechtsanwalt und Betriebswirt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Lingen:
Tel. 0591 966 545 0
Fax 0591 966 545 299

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Georgsmarienhütte:
Tel. 05401 831 148 7
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> daelken@daelken.com

Unsere besonderen Kompetenzen im Bereich der Haftung in der GmbH im Überblick:

  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht;
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht;
  • Steuer- und Rechtsbetriebswirt (IWW);
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS);
  • ständiger Autor im Verlag juris in den Bereichen Insolvenzrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht und regelmäßige Veröffentlichungen zum Thema Organhaftung in der juristischen Fachliteratur;
  • erster Rechtsanwalt in Deutschland, der aufgrund nachgewiesener Kenntnisse und Fortbildungsaktivitäten im Bereich des Vertragsrechts und des Insolvenzrechts mit dem Fortbildungssiegel Insolvenzrecht in der Vertragsgestaltung“ des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. ausgezeichnet wurde;
  • Erfahrung aus hunderten Insolvenzverfahren, in denen eine Tätigkeit als Insolvenzgutachter und Insolvenzverwalter erfolgte.
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