Die Businesstalk Verlags GmbH interviewte Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken als Expertin im Arbeitsrecht zu Aufhebungsverträgen. Dabei ging es um Kündigungen, um deren Unterschied zum Aufhebungsvertrag sowie um die Möglichkeit einer späteren Anfechtung eines einmal abgeschlossenen Aufhebungsvertrages.
Dabei stellte sich heraus: Insbesondere für Arbeitgeber kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Arbeitnehmer eine bessere Wahl sein als die Kündigung.
Hier gehts zum Interview:
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>Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Dälken, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht