Insolvenzanfechtungsrecht2024-06-16T20:53:10+02:00

INSOLVENZANFECHTUNGSRECHT

Ihre Anwälte für Insolvenzanfechtung in Lingen (Ems), Münster und Georgsmarienhütte sowie bundesweit

Im Insolvenzanfechtungsrecht beraten wir in Lingen (Ems), Münster und Georgsmarienhütte sowie bundesweit seit vielen Jahren sowohl Insolvenzverwalter als auch mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Gläubiger. Deshalb kennen wir die spezifischen Argumente und Ziele aller beteiligten Akteure. Auch im Anfechtungsprozess stehen wir fest an der Seite unserer Mandanten. Wir publizieren zum Thema in der juristischen Fachliteratur.

Durch die Insolvenzanfechtung soll die Gleichbehandlung aller Gläubiger gewährleistet werden. Sie ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, bestimmte Vermögensverschiebungen, die der Schuldner bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat, anzufechten und von den entsprechenden Gläubigern zurückzufordern. Dies kann sowohl Geldzahlungen als auch Vermögensgegenstände wie Immobilien, Grundstücke und sogar Verträge betreffen.

Die Ziele der Insolvenzanfechtung sind die Gleichbehandlung aller Gläubiger und die Verhinderung von Handlungen, die die Insolvenzmasse verkleinern. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Insolvenzgläubiger möglichst gleich behandelt werden und dass keiner einen Vorteil auf Kosten der übrigen Gläubiger erhält.

Wir beraten unserer Mandanten zu den gesetzlichen Anfechtungstatbeständen der Insolvenzordnung wie folgt:

  • § 130 InsO – Kongruente Deckung
  • § 131 InsO – Inkongruente Deckung
  • § 132 InsO – Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen
  • § 133 InsO – Vorsätzliche Benachteiligung
  • § 134 InsO – Unentgeltliche Leistung
  • § 135 InsO – Gesellschafterdarlehen
  • § 136 InsO – Stille Gesellschaft

Daneben können Sie von uns viel Erfahrung im Bereich der Abwehr von Insolvenzanfechtungen erwarten sowie auch im Bereich der präventiven Beratung zu erprobten Strategien gegen spätere Anfechtungsrisiken. Dazu gehört auch die Beratung zum Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO.

Wir beraten, vertreten außergerichtlich und führen Prozesse zum Insolvenzanfechtungsrecht bei allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Dabei können wir Erfahrung aus zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Insolvenzanfechtungsrecht einbringen und kennen die Materie, weil wir selbst in hunderten von Verfahren im Auftrag verschiedener Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als Insolvenzgutachter und/oder Insolvenzverwalter tätig gewesen sind. Dabei spielt die Ermittlung und Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen zumeist eine maßgebliche Rolle.

Sie brauchen Unterstützung im Insolvenzanfechtungsrecht? Wir helfen Ihnen gerne! Fragen Sie gerne unverbindlich an.

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IHR ANSPRECHPARTNER

Sanierung bei Julius Frilling GmbH & Co. KG

Florian Dälken
Rechtsanwalt und Betriebswirt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Lingen:
Tel. 0591 966 545 0
Fax 0591 966 545 299

Münster:
Telefon 0251 618 998 94
Fax 0251 618 998 95

Georgsmarienhütte:
Tel. 05401 831 148 7
Fax 0591 966 545 299

> daelken@daelken.com

Besondere Kompetenzen im Insolvenzanfechtungsrecht im Überblick:

  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht;
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht;
  • ständiger Autor im Verlag juris im Bereich des Insolvenzrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts und regelmäßige Veröffentlichungen zum Thema  Insolvenzanfechtung in der juristischen Fachliteratur;
  • erster Rechtsanwalt in Deutschland, der aufgrund nachgewiesener Kenntnisse und Fortbildungsaktivitäten im Bereich des Vertragsrechts und des Insolvenzrechts mit dem Fortbildungssiegel Insolvenzrecht in der Vertragsgestaltung“ des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. ausgezeichnet wurde;
  • Inhaber des Fortbildungssiegels „GmbH-Beratung“ des Deutschen Anwaltsinstituts e.V.;
  • Erfahrung aus hunderten Insolvenzverfahren, in denen eine Bestellung als Insolvenzgutachter und Insolvenzverwalter erfolgte.
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