Betreiber von Photovoltaik-Großanlagen (PV-Anlagen) sind auf eine ordnungsgemäße und regelmäßige Abrechnung über eingespeiste Strommengen sowie die Auszahlung der Einspeisevergütungen durch den zuständigen Netzbetreiber angewiesen. Kommt es zu Verzögerungen oder unterbleiben Abrechnungen und Zahlungen gänzlich, geraten Unternehmen und Gewerbetreibende schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das gilt erst recht, weil derartige Anlagen häufig kreditfinanziert sind und die Betreiber auf regelmäßige Zahlungen angewiesen sind.

Erfolg unserer Kanzlei gegen Westnetz für Betreiber einer PV-Großanlage
Nach unseren Beobachtungen häufen sich bei manchen Netzbetreibern die Verzögerungen und vertraglich und gesetzlich festgeschriebene Pflichten werden nicht immer ordnungsgemäß erfüllt. So musste sich der Verteilnetzbetreiber Westnetz GmbH, eine Tochtergesellschaft der Westenergie AG und somit Teil des E.ON-Konzerns, in einem von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Aufsichtsverfahren verantworten. Gegenstand des Verfahrens war ein möglicher Verstoß gegen § 19 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), konkret die nicht fristgerechte Auszahlung von Fördermitteln an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Gemäß § 19 Abs. 1 EEG besteht für Betreiber solcher Anlagen ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Netzbetreiber auf Zahlung einer Marktprämie bzw. einer Einspeisevergütung.
In einem aktuellen Fall aus unserer Kanzleipraxis hat sich gezeigt, wie effektiv anwaltliche und gerichtliche Maßnahmen in dieser Situation sein können:
Über einen längeren Zeitraum blieben für einen sehr großen gewerblichen Anlagenbetreiber nicht nur die monatliche Abrechnung über den eingespeisten Strom durch die Westnetz GmbH aus, sondern auch die – teils erhebliche – Auszahlung der Einspeisevergütung. Trotz außergerichtlicher Aufforderungen zur Abrechnung und Zahlung reagierte der Netzbetreiber zunächst gar nicht oder verwies pauschal auf interne IT-Probleme. Es ging aufsummiert um sechsstellige Summen.
Wir haben für unseren Mandanten sodann Klage zum Landgericht auf Zahlung der ausstehenden Vergütung und auf regelmäßige Erstellung ordnungsgemäßer Abrechnungen eingereicht. Im Detail wurde u.a. begehrt:
- Zahlung der in den vorliegenden Abrechnungen ausdrücklich ausgewiesenen aber nicht ausgekehrten Vergütungen;
- Abrechnung und Auskehrung sämtlicher offener Guthaben ab dem Zeitpunkt der letzten ordnungsgemäßen Vergütung;
- künftige monatliche Abrechnung über die erfolgte Einspeisung.
Unmittelbar nach Klageerhebung zeigte Westnetz eine Bereitschaft zur Regulierung:
- Sämtliche noch offenen Abrechnungen wurden kurzfristig erstellt und nachgereicht;
- die aufgelaufenen Vergütungen wurden in mehreren Ausgleichszahlungen vollständig an den Anlagenbetreiber überwiesen.
Das Landgericht konnte im Einvernehmen mit beiden Parteien die Hauptsache für erledigt erklären. Die gesamten Kosten des Verfahrens wurden der Westnetz GmbH (Beklagten) bei einem sechsstelligen Streitwert auferlegt, da das vollständige Einlenken und die Erfüllung sämtlicher Ansprüche erst nach Klageerhebung erfolgten.
Fazit und Empfehlung für Betreiber von PV-Großanlagen
Das Ergebnis belegt ganz konkret: Damit berechtigte Ansprüche auf Vergütung von eingespeistem Strom nicht auf der Strecke bleiben und Zahlungsrückstände schnell ausgeglichen werden, ist konsequentes rechtliches Vorgehen oft unerlässlich. Ohne anwaltlichen Druck reagieren Netzbetreiber manchmal gar nicht oder vertrösten auf unbestimmte Zeit. Erst die Intervention über das Gericht, mit klar gefassten Klageanträgen und umfassender Anspruchsbegründung auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), führt regelmäßig zur kurzfristigen Erledigung.
Wir beraten und vertreten Betreiber von PV-Großanlagen bundesweit im Energievertragsrecht und der Durchsetzung von EEG-Vergütungsansprüchen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung:
>Herr Rechtsanwalt Florian Dälken, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



