Die Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG aus Lingen-Brögbern hatte im Februar 2025 beim Amtsgericht Lingen einen Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde zwischenzeitlich am 1. Mai 2025 eröffnet; zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Dälken aus Lingen bestellt. Für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Gläubiger des Unternehmens gibt es nun eine erfreuliche Entwicklung: Der Geschäftsbetrieb konnte im Rahmen einer sogenannten übertragenden Sanierung erhalten bleiben. Der Betrieb wird am bisherigen Standort fortgeführt und sämtliche Arbeitsplätze wurden gesichert.
Bei einer übertragenden Sanierung wird das Unternehmen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter an eine neu gegründete Auffanggesellschaft veräußert. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen dabei automatisch auf die neue Gesellschaft über. Im vorliegenden Fall wurde die Auffanggesellschaft durch die bisherige Geschäftsführung gemeinsam mit einem niederländischen Investor gegründet. Diese neue Gesellschaft erwarb den Geschäftsbetrieb am 1. Mai 2025 vom Insolvenzverwalter. Konkret bedeutet dies, dass der Betrieb – nunmehr unter der Firma „Tischlerei im Lenzfeld UG (haftungsbeschränkt)“ – mit dem vertrauten Personal am alten Standort weitergeführt wird.
Arbeitsplätze bleiben erhalten
Für die Arbeitnehmer und Kunden der Tischlerei ist diese Lösung vorteilhaft: die Arbeitsplätze bleiben erhalten und die neue Gesellschaft kann die bisherigen Kundenbeziehungen fortführen. Auch für die Gläubiger des insolventen Unternehmens stellt die Lösung einen Gewinn dar, da der erzielte Kaufpreis der Insolvenzmasse zufließt und zur Befriedigung der Gläubigeransprüche beiträgt.
Rechtsanwalt Florian Dälken betont: „Sanierungslösungen dieser Art sind für alle Beteiligten regelmäßig die wirtschaftlich sinnvollste Option. Gemeinsam mit der bisherigen Geschäftsführung und den Investoren haben wir daher konsequent an einer tragfähigen Lösung zum Erhalt des Unternehmens gearbeitet.“ Möglich gemacht hätten diese Sanierungslösung aber insbesondere die Arbeitnehmer und die Kunden des Unternehmens, die trotz Insolvenzantragsstellung und zunächst ungewisser Zukunft seit Februar 2000 weiter zu der Tischlerei gestanden und weiter mit ihr zusammengearbeitet hätten.
Bereits im März 2025 hatte das Amtsgericht Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dälken als vorläufigen Verwalter eingesetzt. Der Geschäftsbetrieb konnte in der Folgezeit aufrechterhalten werden – nicht zuletzt dank der Bewilligung einer Insolvenzgeldvorfinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit, wodurch die Löhne der Beschäftigten gesichert waren. Innerhalb von rund acht Wochen konnte schließlich die übertragende Sanierung vorbereitet und nunmehr vollzogen werden. Der Unternehmensverkauf bedarf noch der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung, doch Insolvenzexperte Dälken zeigt sich hier zuversichtlich: „Ein Verkauf, der die Insolvenzmasse stärkt und zugleich Stilllegungskosten vermeidet, ist eigentlich immer im Interesse der Gläubiger.“
Bei Fragen zum Thema nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Dälken auf:
>Herr Rechtsanwalt Florian Dälken, Fachanwalt Insolvenzrecht