Für einen Mandanten aus dem Bereich Industrie/Metallbau haben wir nun bei dem Landgericht Dortmund erfolgreich Ansprüche gegen die Westnetz GmbH durchgesetzt. Die Mandantschaft betrieb eine Solareinheit nebst Energiespeicher und nahm die Anlage bereits im August 2023 in Betrieb. Im Kundendaten- und Inbetriebsetzungsblatt PV NS bestätigte die Mandantschaft der Westnetz GmbH, dass eine Anlage im August 2023 mit einer Modulleistung von 90,3 kWp gemäß § 3 Nr. 30 EEG in Betrieb genommen wurde. Die Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) erfolgte ebenfalls ordnungsgemäß.
In der Folgezeit verstrichen rund drei Jahre, in denen die Westnetz GmbH eingespeisten Strom nicht abrechnete und das entstehende Guthaben entsprechend auch nicht an die Mandantschaft anwies.
In dieser Situation wendete der Mandant sich erstmals an unsere Kanzlei. Wir rieten zu einer sofortigen Klageerhebung bei dem zuständigen Landgericht Dortmund. Das war der richtige Weg: Nach Einreichung unserer Klage reagierte Westnetz sofort, holte die Abrechnungen nach, zahlte eingespeisten Strom an die Mandantschaft aus und überwies sogar die für die außergerichtliche Tätigkeit unserer Kanzlei angefallenen Rechtsanwaltskosten. Dem Landgericht Dortmund teilte die Westnetz GmbH überdies mit, dass sie auch die Kosten des gerichtlichen Verfahrens komplett übernehmen werde, wenn der Rechtsstreit entsprechend für erledigt erklärt werde.
Fazit: Ein schneller Erfolg für die Mandantschaft, der aber wohl ohne Klageerhebung nicht möglich gewesen wäre. Es zeigt sich aus der Erfahrung, dass die Westnetz GmbH manchmal sehr lange braucht, um neue Anlagen ordnungsgemäß zu registrieren bzw. eingespeisten Strom abzurechnen. Durch eine Klage an das zuständige Gericht erzwingt man nach unseren Beobachtungen oftmals eine schnelle Abwicklung der Sache und hat auch gute Möglichkeiten, dass die Westnetz GmbH die damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten freiwillig übernimmt.

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>Herr Rechtsanwalt Florian Dälken, Betriebswirt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



