Die Gebäudereinigung „DerEimer.de“ hat sich auf die Unterstützung von Pflegebedürftigen im Haushalt spezialisiert. Ab Pflegegrad 1 gibt es einen Anspruch auf „haushaltliche Dienstleistungen“, die die Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung beantragen können. Diese Dienstleistungen werden durch die Gebäudereinigung „DerEmer.de“ erbracht, welche in Wilsum, in der Grafschaft Bentheim, ansässig ist.

Insolvenzantrag

Durch einen Fremdantrag wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Am 17. Dezember 2024 wurde Rechtsanwalt Florian Dälken zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Weiterführung des Betriebes

Zusammen mit dem Schuldner konnte Rechtsanwalt Florian Dälken den Betrieb weiter fortführen. Dadurch wurde eine erhebliche Anreicherung der Insolvenzmasse zum Wohle der Beteiligten Insolvenzgläubiger erreicht. Für die 55 Beschäftigten konnten die Löhne im Rahmen des Insolvenzgeldes im Dezember 2024, Januar 2025 und Februar 2025 gesichert werden. Dieser Insolvenzgeldzeitraum lief am 28. Februar 2025 aus.

Erhalt des Geschäftsbetriebes und von 55 Arbeitsplätzen

Am 01. März 2025 eröffnete das Amtsgericht Nordhorn das Insolvenzverfahren und bestellte Florian Dälken als Insolvenzverwalter, so dass der Neuerwerb aus der selbstständigen Tätigkeit  (Gebäudereinigung „Der Eimer“) mit Wirkung ab Insolvenzeröffnung freigegeben wurde.  Der Geschäftsbetrieb am Standort Wilsum bleibt erhalten, ebenso wie die derzeit 55 Arbeitsplätze.

Hier die Details zum Verfahren:

7 IN 93/24: Über das Vermögen des Eric Hoogerheide, Auf dem Zuschlag 16, 49849 Wilsum, ist am 01.03.2025 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Florian Dälken, Rheiner Straße 171, 49809 Lingen (Ems), Tel.: 0591/966 545-0, Fax: 0591/966 545-299, E-Mail: inso@daelken.com, Internet: www.daelken.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.05.2025 anzumelden;
  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.05.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

” Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

” Anträge über:

– die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

– die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

– die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger

Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

– Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung

(§ 66 Abs. 3 InsO),

– eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

– den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

– die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

– besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

– eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

– eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

– Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

– eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

 

Bei Fragen zum Thema nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Dälken auf:

>Herr Rechtsanwalt Florian Dälken, Fachanwalt Insolvenzrecht