Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 24.07.2013 auf Antrag der Gewerkschaft einen Betriebsrat aufgelöst, weil dieser seiner gesetzlichen Pflicht zur Durchführung von Betriebsversammlungen seit zwei Jahren nicht nachgekommen war. [...]