Die traditionsreiche Tischlerei Herbers aus Lingen, spezialisiert auf Laden- und Innenausbau, hat am 26. Februar 2025 einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht Lingen gestellt. Das Unternehmen ist seit über 25 Jahren in Lingen-Brögbern ansässig.

Rechtsanwalt Florian Dälken, der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde, begleitet die Geschäftsführung derzeit bei der Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Trotz angespannter Liquiditätslage hat die Tischlerei Herbers weiterhin Aufträge. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten und die finanzielle Situation zu stabilisieren, wurde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingeleitet. Die Gehälter der rund 20 Mitarbeiter sind somit während des vorläufigen Verfahrens gesichert.

Zum 1. Mai 2025 ist nach derzeitigem Stand mit einer Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu rechnen. Bis dahin soll eine tragfähige Sanierungslösung für die Zukunft des Unternehmens gefunden werden.

Hier die Details zum Verfahren:

18 IN 8/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG, Lenzfeld 14, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 100451), vertr. d.: 1. Tischlerei Herbers Verwaltungs-GmbH, Lenzfeld 14, 49811 Lingen (Ems), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jessika Welz, als GF’in der Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG, Lenzfeld 14, 49811 Lingen (Ems), (Geschäftsführerin), ist am 05.03.2025 angeordnet worden, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt werden – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Zudem hat das Gericht die sog. schwache vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Bei Fragen zum Thema nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Dälken auf:

>Herr Rechtsanwalt Florian Dälken, Fachanwalt Insolvenzrecht