In der Ausgabe 2/2024 des juristischen Informationsdienstes juris AZO Handels- und Gesellschaftsrecht (S. 1 ff.) durfte Rechtsanwalt Dälken zum Thema der Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH schreiben.

Zum Hintergrund des Beitrags: Im Bereich der Geschäftsführerhaftung sind die Regeln des § 64 GmbHG a.F. und des § 15b InsO die zentralen Haftungsnormen. Mag in der akuten Unternehmenskrise die Angst des Geschäftsführers vor der Strafdrohung des § 15a InsO dominieren und ihn letztlich zur Stellung des Insolvenzantrages bewegen; die Konsequenzen der vorgenannten Haftungsnormen sind im Verlauf eines Insolvenzverfahrens aber meist drastischer. Deutlich wird das für den Geschäftsführer spätestens dann, wenn der Insolvenzverwalter ihn erstmals zur Erstattung sog. verbotener Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife auffordert. Weil der GmbH-Geschäftsführer in diesem Fall regelmäßig einen Großteil sämtlicher Zahlungen zu erstatten hat, die im Zustand der Insolvenzreife bis zur Insolvenzantragstellung aus dem Vermögen der Gesellschaft noch geleistet worden sind, kann es hier – abhängig von der Unternehmensgröße – binnen kürzester Zeit zu ganz erheblichen Haftungsbeträgen kommen. In der Praxis argumentiert der Verwalter mit der Insolvenztabelle und stellt auf die älteste zur Tabelle festgestellte Forderung ab. Handelt es sich dabei um eine Forderung, die nicht unerheblich ist, dann wird dies oft ausreichen, um ab Fälligkeit dieser Forderung eine Insolvenzreife in Form der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft annehmen zu können. Die ab diesem Zeitpunkt noch ausgelösten Zahlungen sind dann regelmäßig nach § 64 GmbHG a.F. oder § 15b InsO zur Insolvenzmasse zu erstatten. Die Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine so ausgestaltete Inhaftungnahme durch den Insolvenzverwalter sind regelmäßig überschaubar. Deshalb rücken hier auch Randthemen in den Blick. Ein solches Thema ist die Frage nach einer Einarbeitungszeit des Geschäftsführers, die man auf der Tatbestandsebene des Verschuldens prüft.

Die bei juris veröffentlichte Version des Fachbeitrag kann kostenpflichtig aufgerufen werden:

>„Organhaftung nach § 64 GmbHG a.F. und § 15b InsO: Exkulpationsmöglichkeiten des Geschäftsführers während der Einarbeitungszeit“ Fachbeitrag von RA Dälken in juris AZO Handels- und Gesellschaftsrecht, Ausgabe 2/2024, S. 1 ff.

Interessenten können auch direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Dälken aufnehmen:

>Herr Rechtsanwalt Florian Dälken, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht