STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN
Ihre Anwälte für Statusfeststellungsverfahren in Lingen (Ems), Münster und Georgsmarienhütte sowie bundesweit
Im Rahmen von Scheinselbständigkeitsproblematiken beraten wir in Lingen (Ems), Münster und Georgsmarienhütte sowie bundesweit präventiv, erstellen Gutachten und entwickeln Maßnahmenpläne zur Minimierung von Risiken und Verkleinerung von Angriffsflächen. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten zudem sowohl in Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung als auch in sozialgerichtlichen Verfahren.
Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) ist richtungsweisend für die Einordnung einer Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung nach § 7 SGB IV. Das Verfahren klärt also den Status von Arbeitnehmern und Selbständigen und ist damit Grundlage für die korrekte Zuordnung zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen. Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat insbesondere in der jüngster Zeit Zeit das Thema Scheinselbständigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es ist in der Rechtsprechung eine Tendenz zu erkennen immer mehr – auch etablierte – Geschäftsmodelle der Zusammenarbeit zwischen Akteuren des Wirtschaftsverkehrs der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen. Dem kann man entgegenwirken, indem man typische Merkmale, die im Verwaltungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung als Indizien für eine abhängige Beschäftigung gewertet werden, konsequent eliminiert bzw. abschwächt und so die eigenen Angriffsflächen reduziert. Wir kennen diese Indizien aus zahlreichen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und bilden uns in diesem Bereich konsequent fort. Davon profitieren unsere Mandanten.
Wir verfügen über erheblich Erfahrung im Bereich der Abgrenzung von Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung nach § 7 SGB IV, sind als Gutachter im Auftrag verschiedener Unternehmen tätig und analysieren dabei präventiv die Gefahrenpotentiale etablierter Geschäftsmodelle im Bereich der Scheinselbständigkeitsproblematiken. Wir geben Tipps zur Umstrukturierung und Risikominimierung. Zugleich unterstützen wir im Statusverfahren bei der DRV und führen bundesweit Rechtsstreitigkeiten bei den Sozialgerichten und den Landessozialgerichten.
Sie brauchen Unterstützung im Bereich der Scheinselbständigkeitsproblematiken oder im Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung? Wir helfen Ihnen gerne! Fragen Sie gerne unverbindlich bei uns an.
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IHRE ANSPRECHPARTNERIN
Dr. Kerstin Dälken
Rechtsanwältin
Mediatorin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA)
Zertifizierte Anfechtungsassistentin
in der Insolvenz (RWS)
Lingen:
Tel. 0591 966 545 0
Fax 0591 966 545 299
Münster:
Telefon 0251 618 998 94
Fax 0251 618 998 95
Georgsmarienhütte:
Tel. 05401 831 148 7
Fax 0591 966 545 299
Unsere besonderen Kompetenzen im Bereich der Statusfeststellungsverfahren im Überblick:
- Fachanwältin für Sozialrecht;
- Fachanwältin für Arbeitsrecht;
- Fachanwältin für Strafrecht;
- jahrelange Erfahrung aus Tätigkeiten als Gutachterin und ständige Beraterin eines Großunternehmens zum Thema Scheinselbständigkeit;
- Erfahrungen aus hunderten Statusverfahren und gerichtlichen Verfahren bei den Sozialgerichten sowie den Landessozialgerichten;
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.