Aufgrund besonderer Fähigkeiten in den Bereichen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht wurde Herrn Rechtsanwalt Dälken von der Rechtsanwaltskammer Oldenburg am 05.03.2014 gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen.
Herr Rechtsanwalt Dälken hat dazu insbesondere Fähigkeiten wie folgt nachgewiesen:
1. Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1 – 104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343 – 406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
- das Recht der Personengesellschaften
- das Recht der Kapitalgesellschaften
- internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft
- Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen
- Umwandlungsrecht
- Grundzüge des Bilanz – und Steuerrecht
- Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts
3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht
4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Zu den anwaltlichen Beratungsschwerpunkten von Herrn Rechtsanwalt Dälken zählt u.a. auch das Handels- und Gesellschaftsrecht.